Jugend

 

Vorstellung und Leitbild unserer Jugend und Kinderarbeit

Nachwuchsarbeit wird in unserer Abteilung groß geschrieben. Wir vermitteln Ju-Jutsu kind- und jugendgerecht. Wir verstehen Ju-Jutsu als Bewegung und als Medium zur Kommunikation. Spiel, Spaß und Freude am Ju-Jutsu soll von Beginn an gefördert und vermittelt werden. Wir sehen die jungen Sportlerinnen und Sportler als ganzheitliche Menschen und in unserem Sportverein sollen sie das finden und selbst gestalten können, was ihren Wünschen und Bedürfnissen entspricht - innerhalb und außerhalb des Sportbetriebs. Wir wollen mehr sein als ein Dienstleistungsbetrieb. Wichtig ist uns die Mitbestimmung der jungen Menschen sowie deren Unterstützung bei der Umsetzung ihrer Interessen (Partizipation).

Übergeordnete Ziele und Aufgaben der sportlichen Jugendarbeit:

• Den Ju-Jutsu Sport fördern und pflegen
• Zur Persönlichkeitsbildung beitragen
• Die Befähigung und Bereitschaft zum sozialen Verhalten fördern
• Für die Mitbestimmung und Mitverantwortung der Jugendlichen und Kinder eintreten

Kinder- und Jugendarbeit ist keine losgelöste wertfreie Aktivität, sie ist eingebettet in den gesellschaftlichen Zusammenhang der Sozialisation von Kindern und Jugendlichen. Der Sport als Medium zur Integration und Sozialisation und insbesondere im Ju-Jutsu unter dem Aspekt der "Gewaltprävention" ist in unserem Verein forciert.

Inhalte des Kinder- und Jugendtrainings

Im Kinder- und Jugendtraining werden bereits die Grundlagen für spätere Höchstleistungen gelegt. Bereits die fünfjährigen stehen bei uns auf der Matte und werden dort von speziell für das Kinder- und Jugendtraining ausgebildeten Trainern betreut. Gerade in diesem Bereich legen wir großen Wert auf ein besonders qualifiziertes Trainer-Team. Die Kinder werden in einzelnen Gruppen, entsprechend ihres Reife- und Entwicklungsstandes, spezifisch gefördert. Manche Eltern haben die Befürchtung, dass ihre Kinder durch das betreiben einer Kampfsportart noch intensiver mit der Gewalt, der sie bereits alltäglich in ihrem Leben begegnen, konfrontiert werden. Die Erfahrung aus nunmehr fast 25 Jahren erfolgreicher Kinder- und Jugendarbeit zeigt uns jedoch eine gegenteilige Entwicklung – Kinder reagieren sich im Training spielerisch ab, gekämpft wird nur nach festgelegten Regeln, Disziplin ist gefordert und wird gefördert. Die Trainer haben die schwierige Aufgabe Freund, Respektperson und Vorbild in einem zu sein.

Optimierung des Trainings für Kinder

Gerade bei unseren sehr „kleinen“ Trainingsteilnehmern liegt der spielerische Aspekt im Vordergrund. Hier zielt unser Training nicht hauptsächlich auf genaueste Technikausführung, sondern darauf ab, den Kindern möglichst viele verschiedene Bewegungsmuster zu vermitteln. Die allgemeine Bewegungsentwicklung und Koordinationsfähigkeit wird umfangreich ausgebildet und gefördert. Viele Bewegungsmuster unseres Trainings die „scheinbar“ nichts mit dem eigentlichen Ju-Jutsu zu tun haben, helfen in späteren Jahren auch Techniken mit komplexen Bewegungsabläufen zu erlernen und zu perfektionieren. Geschicklichkeit und Reaktionsvermögen werden ebenso gefördert wie Beweglichkeit und Reaktionsvermögen.

Der soziale Aspekt im Training

Ein wesentlicher Aspekt ist das erlernen von sozialem Verhalten in der Gruppe. Die Kinder lernen nicht stets im Mittelpunkt stehen zu können, sondern Teil einer Gruppe zu sein. Eine Gruppe ist nur stark wenn alle an einem Strang ziehen, die so entstehende Gruppendynamik hat einen pädagogischen Effekt und wird durch unsere Trainer gesteuert. Die Konfrontation mit der sog. sportlichen Fairness spielt hier eine bedeutende Rolle – jeder trainiert mit jedem, Berührungsängste werden abgebaut; Streitigkeiten werden im gegenseitigen Miteinander friedlich geklärt. Durch Rollenspiele und Denkaufgaben werden Bewältigungsstrategien und Verhaltensbeispiele zur Lösung von Konfliktsituationen gegeben. In dem man um seine eigene Stärke weiß kann man auch ohne Probleme nach dem Grundsatz handeln: „Der Klügere gibt nach !“



Verhaltensregeln bei Maßnahmen:

• Jeder Ju-Jutsuka sollte sich bewusst sein, dass er für die Außenwirkung unseres Sports und unserer Abteilung mitverantwortlich ist.
• Wir achten auf höfliche Umgangsformen, Pünktlichkeit und Einhaltung von Vorgaben (Etikette).
• Bei allen Maßnahmen an denen minderjährige Mitglieder der Abteilung Ju-Jutsu teilnehmen, besteht absolutes Rauch- und Alkoholverbot.
• Bei Maßnahmen die mit Übernachtungen verbunden sind, werden die Kinder/Jugendlichen nach Geschlechtern getrennt untergebracht. Angeordnete Bettruhezeiten sind einzuhalten.
  Ein nächtlicher Zimmeraustausch oder die Übernachtung in fremden Zimmern werden nicht geduldet.



Sexueller Missbrauch - nicht mit uns!
Es ist unsere Aufgabe als Vereinsfunktionäre und als Trainer oder Trainerin, Kinder und Jugendliche vor sexueller Gewalt zu schützen.

Sexuelle Gewalt hat viele Gesichter:
• Anzügliche, oft abwertende Kommentare über den Körper, das Aussehen, den Busen, Bauch, Po von Mädchen, über den Körper oder Penis bei Jungen
• Glotzen beim Umziehen oder Duschen
• Sexistische Witze und Sticheleien
• Schweinische und abfällige Sprüche über Mädchen, Frauen oder Jungen
• Bei Hilfestellungen wie zufällig zwischen die Beine oder am Busen berühren
• Sexueller Missbrauch
• Sexuelle Nötigung
• Bis hin zur Vergewaltigung

Was ist sexueller Missbrauch?
§ 176 StGB: sexueller Missbrauch von Kindern
(1) Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen lässt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer ein Kind dazu bestimmt, dass es sexuelle Handlungen an einem Dritten vornimmt oder von einem Dritten an sich vornehmen lässt.
(3) In besonders schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr zu erkennen.
(4) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer
    1. sexuelle Handlungen vor einem Kind vornimmt,
    2. ein Kind dazu bestimmt, dass es sexuelle Handlungen vornimmt, soweit die Tat nicht nach Absatz 1 oder Absatz 2 mit Strafe bedroht ist,
    3. auf ein Kind mittels Schriften (§ 11 Absatz 3) oder mittels Informations- oder Kommunikationstechnologie einwirkt, um
     a) das Kind zu sexuellen Handlungen zu bringen, die es an oder vor dem Täter oder einer dritten Person vornehmen oder von dem Täter oder einer dritten Person an sich vornehmen lassen soll, oder
     b) um eine Tat nach § 184b Absatz 1 Nummer 3 oder nach § 184b Absatz 3 zu begehen, oder
    4. auf ein Kind durch Vorzeigen pornographischer Abbildungen oder Darstellungen, durch Abspielen von Tonträgern pornographischen Inhalts, durch Zugänglichmachen pornographischer Inhalte mittels Informations- und Kommunikationstechnologie oder durch entsprechende Reden einwirkt.
(5) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer ein Kind für eine Tat nach den Absätzen 1 bis 4 anbietet oder nachzuweisen verspricht oder wer sich mit einem anderen zu einer solchen Tat verabredet.
(6) Der Versuch ist strafbar; dies gilt nicht für Taten nach Absatz 4 Nr. 3 und 4 und Absatz 5.
§ 174 StGB Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen betrifft Personen unter 16 bzw. 18 Jahren, die in einem Ausbildungs- oder Betreuungsverhältnis zum Täter stehen.

Kindertraining? Viel zu gefährlich!
Eine ebenso wichtige Aufgabe ist es, unsere Trainer und Trainerinnen vor einem falschen Verdacht des sexuellen Missbrauchs zu schützen.
• Alle mit der Jugendarbeit betrauten Trainer und Trainerinnen sind umfassend über das Thema des sexuellen Missbrauchs informiert. Jeder einzelne von ihnen hat einen Verhaltenskodex zur Prävention sexueller Gewalt und sexuellen Missbrauchs unterzeichnet. In diesem Ehrenkodex werden speziell für das Kinder- und Jugendtraining besonders missverständliche oder möglicherweise gefährliche Situationen benannt. Ebenso werden Handlungsrichtlinien für den Verdachtsfall , die sowohl den Schutz der Kinder und Jugendlichen, als auch der Trainer und Trainerinnen gewährleisten sollen, festgelegt.
• Ju Jutsu ist eine Kampfsportart, bei der direkter, enger Körperkontakt eine große Rolle spielt und bei vielen Techniken unabdingbar ist. Wir nehmen die individuellen Grenzempfindungen von Kindern und Jugendlichen ernst und achten darauf, dass auch die Kinder und Jugendlichen untereinander diese Grenzen respektieren. Hierzu haben wir die „Abklatschregel“ erweitert. Das bedeutet, nicht nur wenn etwas weh tut darf abgeklatscht werden, sondern auch wenn eine Berührung oder der Körperkontakt unangenehm ist. Dieses Abklatschen muss niemand begründen oder sich dafür rechtfertigen.
• Unsere Trainingseinheiten werden von zwei oder mehreren Trainern in möglichst gemischtgeschlechtlichen Teams geleitet und sind Ihnen als Eltern zu jeder Zeit zugänglich.
• Mädchen und deren Eltern können sich bei sexuellen Delikten (auch anonym)an Wildwasser Würzburg, Tel. 0931/1328, Jungen bzw. Eltern an ProFamilia Würzburg, Tel. 0931/460650, wenden.

Sollten Sie zu diesem Thema noch Fragen haben, sprechen Sie uns einfach an.

Ansprechbar in allen Fragen rund um das Thema Kindeswohl ist auch die Jugendschutzbeauftragte des SV Oberdürrbach Alexa Feldhaus (Mail)



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