Sexueller Missbrauch - nicht mit uns!
Es ist unsere Aufgabe als Vereinsfunktionäre und als Trainer oder Trainerin, Kinder und Jugendliche vor sexueller Gewalt zu schützen.
Sexuelle Gewalt hat viele Gesichter:
• Anzügliche, oft abwertende Kommentare über den Körper, das Aussehen, den Busen, Bauch, Po von Mädchen, über den Körper oder Penis bei Jungen
• Glotzen beim Umziehen oder Duschen
• Sexistische Witze und Sticheleien
• Schweinische und abfällige Sprüche über Mädchen, Frauen oder Jungen
• Bei Hilfestellungen wie zufällig zwischen die Beine oder am Busen berühren
• Sexueller Missbrauch
• Sexuelle Nötigung
• Bis hin zur Vergewaltigung
Was ist sexueller Missbrauch?
§ 176 StGB: sexueller Missbrauch von Kindern
(1) Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen lässt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu
zehn Jahren bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer ein Kind dazu bestimmt, dass es sexuelle Handlungen an einem Dritten vornimmt oder von einem Dritten an sich vornehmen lässt.
(3) In besonders schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr zu erkennen.
(4) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer
1. sexuelle Handlungen vor einem Kind vornimmt,
2. ein Kind dazu bestimmt, dass es sexuelle Handlungen vornimmt, soweit die Tat nicht nach Absatz 1 oder Absatz 2 mit Strafe bedroht ist,
3. auf ein Kind mittels Schriften (§ 11 Absatz 3) oder mittels Informations-
oder Kommunikationstechnologie einwirkt, um
a) das Kind zu sexuellen Handlungen zu bringen, die es an oder vor dem Täter oder einer dritten Person vornehmen oder von dem Täter oder einer
dritten Person an sich vornehmen lassen soll, oder
b) um eine Tat nach § 184b Absatz 1 Nummer 3 oder nach §
184b Absatz 3 zu begehen, oder
4. auf ein Kind durch Vorzeigen pornographischer Abbildungen oder Darstellungen, durch Abspielen von Tonträgern pornographischen Inhalts, durch
Zugänglichmachen pornographischer Inhalte mittels Informations- und Kommunikationstechnologie oder durch entsprechende Reden einwirkt.
(5) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer ein Kind für eine Tat nach den Absätzen 1 bis 4 anbietet oder nachzuweisen verspricht oder
wer sich mit einem anderen zu einer solchen Tat verabredet.
(6) Der Versuch ist strafbar; dies gilt nicht für Taten nach Absatz 4 Nr. 3 und 4 und Absatz 5.
§ 174 StGB Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen betrifft Personen unter 16 bzw. 18 Jahren, die in einem Ausbildungs- oder Betreuungsverhältnis zum Täter stehen.
Kindertraining? Viel zu gefährlich!
Eine ebenso wichtige Aufgabe ist es, unsere Trainer und Trainerinnen vor einem falschen Verdacht des sexuellen Missbrauchs zu schützen.
• Alle mit der Jugendarbeit betrauten Trainer und Trainerinnen sind umfassend über das Thema des sexuellen Missbrauchs informiert.
Jeder einzelne von ihnen hat einen Verhaltenskodex zur Prävention sexueller Gewalt und sexuellen Missbrauchs unterzeichnet.
In diesem Ehrenkodex werden speziell für das Kinder- und Jugendtraining besonders missverständliche oder möglicherweise gefährliche Situationen benannt.
Ebenso werden Handlungsrichtlinien für den Verdachtsfall , die sowohl den Schutz der Kinder und Jugendlichen, als auch der Trainer und Trainerinnen gewährleisten sollen, festgelegt.
• Ju Jutsu ist eine Kampfsportart, bei der direkter, enger Körperkontakt eine große Rolle spielt und bei vielen Techniken unabdingbar ist.
Wir nehmen die individuellen Grenzempfindungen von Kindern und Jugendlichen ernst und achten darauf, dass auch die Kinder und Jugendlichen untereinander diese Grenzen respektieren.
Hierzu haben wir die „Abklatschregel“ erweitert.
Das bedeutet, nicht nur wenn etwas weh tut darf abgeklatscht werden, sondern auch wenn eine Berührung oder der Körperkontakt unangenehm ist.
Dieses Abklatschen muss niemand begründen oder sich dafür rechtfertigen.
• Unsere Trainingseinheiten werden von zwei oder mehreren Trainern in möglichst gemischtgeschlechtlichen Teams geleitet und sind Ihnen als Eltern zu jeder Zeit zugänglich.
• Mädchen und deren Eltern können sich bei sexuellen Delikten (auch anonym)an Wildwasser Würzburg, Tel. 0931/1328, Jungen bzw. Eltern an ProFamilia Würzburg, Tel. 0931/460650, wenden.
Sollten Sie zu diesem Thema noch Fragen haben, sprechen Sie uns einfach an.
Ansprechbar in allen Fragen rund um das Thema Kindeswohl ist auch die Jugendschutzbeauftragte des SV Oberdürrbach Alexa Feldhaus (Mail)
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